Rechtsgrundlage

Die Firma ELP SA ist ein zugelassener Finanzintermediär. Alle in der Schweiz ansässigen Finanzintermediäre müssen sich für die Ausübung ihrer Tätigkeit einer Selbstregulierungsorganisation anschließen oder eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde einholen. ELP SA ist dem OAD PolyReg angeschlossen. PolyReg ist ein von der Schweizerischen Eidgenossenschaft anerkannter Verein als Selbstregulierungsorganisation (SRO) im Sinne von Art. Art. 24 des Geldwäschereigesetzes (GwG). Der Verband erfüllt die gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben gegenüber seinen Mitgliedern gemäss seinem Reglement und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die ELP SA verfügt zudem in den Personen der Herren Pietro Aulisio, Enrico Lanati und Filippo Cova über die Bewilligungen als Geldwechsel-Treuhänder gemäss dem Gesetz über die Ausübung der Treuhänderberufe (LFid). Das Unternehmen verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für mögliche Vermögensschäden bis zum 1.5 Millionen Schweizer Franken, ausgegeben von der Versicherungsgesellschaft Lloyd’s of London.

Lizenzen und Mitgliedschaften

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