Jeden Tag pendeln Tausende von Arbeitnehmern und Selbstständigen als Grenzgänger in die Schweiz, um dort zu arbeiten. Zu diesen Arbeitnehmern gesellen sich oft auch ihre Familienangehörigen, und es mangelt nicht an Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung und eine tragfähige Steuerbelastung. Per Definition ist ein Grenzgänger ein Arbeitnehmer, der im Hoheitsgebiet eines bestimmten Staates (in diesem Fall der Schweiz) beschäftigt ist, aber im Hoheitsgebiet eines anderen Staates seinen Wohnsitz hat, in den er täglich (oder unter bestimmten Bedingungen regelmäßig) zurückkehrt. Besonders spezifisch ist die Situation derjenigen, die in den Grenzgemeinden zur Schweizer Eidgenossenschaft leben.
Aber welche Gemeinden sind das und wie genau ist die Grenzzone definiert?
Grenzgemeinden zu Deutschland
Deutschland grenzt im Südwesten an die Schweiz, das betreffende Bundesland ist Baden-Württemberg. Auf Schweizer Seite grenzen die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau an die Bundesrepublik. In Baden-Württemberg befinden sich die Grenzorte zur Schweiz in vier Landkreisen: Konstanz, Lörrach, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut.
Konstanz:
- Büsingen am Hochrhein
- Gaienhofen
- Gailingen am Hochrhein
- Gottmadingen
- Hilzingen
- Konstanz
- Öhningen
- Reichenau
- Rielasingen-Worblingen
- Tengen
Lörrach:
- Grenzach-Wyhlen
- Inzlingen
- Lörrach
- Rheinfelden (Baden)
- Schwörstadt
- Weil am Rhein
Schwarzwald-Baar-Kreis:
- Blumberg
Waldshut:
- Stühlingen
- Eggingen
- Klettgau
- Dettighofen
- Jestetten
- Lottstetten
- Hohentengen am Hochrhein
- Küssaberg
- Waldshut-Tiengen
- Dogern
- Albbruck
- Laufenburg
- Murg
- Bad Säckingen
- Wehr
Wie funktioniert die Besteuerung für deutsche Grenzgänger?
Die Besteuerung von Pendlern zwischen Deutschland und der Schweiz ist im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Im Gegensatz zu anderen Nachbarländern der Schweiz (wie Italien) gibt es für deutsche Grenzgänger keinen pauschalen 20-Kilometer-Radius. Als Grenzgänger gilt, wer in der Schweiz arbeitet, aber seinen Wohnsitz in Deutschland hat und regelmäßig (in der Regel täglich) dorthin zurückkehrt.
Für diese Grenzgänger gilt eine besondere steuerliche Regelung: Der Schweizer Arbeitgeber behält eine Quellensteuer in Höhe von maximal 4,5 % des Bruttolohns ein. Im Gegenzug ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sein Einkommen am Wohnort in Deutschland voll zu versteuern. Das deutsche Finanzamt rechnet jedoch die in der Schweiz bereits gezahlten 4,5 % auf die deutsche Einkommensteuer an, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wann verliert man den Grenzgängerstatus? (Die 60-Tage-Regelung)
Der Grenzgängerstatus ist nicht für immer in Stein gemeißelt, sondern hängt maßgeblich vom Pendelverhalten ab. Eine der wichtigsten Regeln für deutsche Arbeitnehmer ist die sogenannte 60-Tage-Regelung.
Kehrt ein Arbeitnehmer an mehr als 60 Arbeitstagen im Kalenderjahr aus beruflichen Gründen nicht an seinen deutschen Wohnsitz zurück (z. B. wegen Geschäftsreisen, Pikettdienst oder Übernachtungen in der Schweiz), verliert er für dieses Jahr den steuerlichen Status als Grenzgänger. In diesem Fall geht das Besteuerungsrecht für die in der Schweiz gearbeiteten Tage voll an die Schweiz über, und es greifen die regulären Schweizer Quellensteuersätze, was zu einer völlig anderen steuerlichen Bewertung in Deutschland führt.
Ein Blick auf die Zahlen Deutschland stellt eine der größten Gruppen von Grenzgängern in der Schweiz dar. Derzeit überqueren rund 60.000 in Deutschland ansässige Personen regelmäßig die Grenze, um in den benachbarten Schweizer Kantonen zu arbeiten. Damit ist Deutschland nach Frankreich (mit mehr als 180.000 Pendlern) und Italien (mit knapp 75.000 Arbeitnehmern) das drittgrößte Herkunftsland für Schweizer Grenzgänger. Die steuerlichen Abkommen unterscheiden sich dabei stark: Während Deutschland auf die 4,5 %-Quellensteuer mit anschließender deutscher Besteuerung setzt, gibt es für französische und italienische Grenzgänger jeweils eigene, historisch gewachsene Abkommen mit der Schweizer Eidgenossenschaft.