Dieser Ratgeber soll Grenzgängern nützliche Informationen sowie Links zu offiziellen und staatlichen Websites bieten. Die behandelten Themen ergeben sich aus den häufigsten Fragen von Nutzern von Geldwechselonline.ch zu den gängigsten Themen rund um Grenzgänger, Wirtschaft und Recht.
Falls Sie hingegen auf Jobsuche sind, empfehlen wir Ihnen, unseren Guide zur Jobsuche in der Schweiz zu lesen.
INHALT:
Schweizerische Eidgenossenschaft, Zoll, Grenze und Schengen-Raum
Die Schweiz (CH) ist in drei große Sprachregionen unterteilt: Deutsch, Französisch und Italienisch. Die nationale Währung ist der Schweizer Franken, abgekürzt mit dem Kürzel CHF. Auf Geldwechselonline.ch wird der Wechselkurs in Echtzeit veröffentlicht, und es ist möglich, CHF in EUR und umgekehrt zu tauschen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), des Europarates und der Welthandelsorganisation (WTO).
Am 12. Dezember 2008 trat die Eidgenossenschaft dem Schengen-Raum bei. Seitdem gibt es keine Grenzkontrollen mehr für Personen, während die Kontrollen für Waren beibehalten wurden.
Für weitere Informationen:
- Eidgenössische Zollverwaltung: https://www.ezv.admin.ch/ezv/it/home.html
Der Arbeitsvertrag in der Schweiz
Der Arbeitsvertrag in der Schweiz ist im Zehnten Titel des Obligationenrechts geregelt. Der gesamte aktuelle Gesetzestext kann unter dieser Adresse eingesehen oder im PDF-Format heruntergeladen werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die das Gesetz vorsieht:
- Wöchentliche Arbeitszeit: 40 bis zum 50 Stunden (oder weniger, wenn der Vertrag Teilzeit ist)
- Ferien: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf vier Wochen Ferien (20 Arbeitstage) pro Kalenderjahr. Diese Zahl kann höher sein, wenn das Unternehmen dies erlaubt.
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses:
- 1 Monat, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als 1 Jahr gedauert hat.
- 2 Monate, wenn die Dauer 1 bis 9 Jahre betrug.
- 3 Monate, wenn die Dauer länger als 10 Jahre ist.
- Probezeit: Maximal drei Monate, mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Arten von Arbeitsverträgen in der Schweiz
Es gibt drei Arten von Arbeitsverträgen:
- Einzelarbeitsvertrag (EAV): Regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er unterliegt keinen Formvorschriften.
- Gesamtarbeitsverträge (GAV): Wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen.
- Normalarbeitsverträge (NAV): Sind normative Akte des Bundes oder der Kantone und regeln Arbeitsverhältnisse durch Bestimmungen betreffend Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfristen usw.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Regierungswebsite: https://www.ch.ch/de/arbeit/arbeitsvertrag/. Geldwechselonline.ch kann zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten, insbesondere zur Einhaltung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages oder eine Kopie Ihrer letzten Lohnabrechnungen verlangen.
Die Schweizer Arbeitsbewilligung
Wenn Sie kein Schweizer Staatsbürger sind (keinen Schweizer Pass besitzen), benötigen Sie für die Arbeit in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung. Die zuständige Behörde ist das Migrationsamt, das die Arbeitsbewilligungen ausstellt. Hier ist die offizielle Website: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html
Liste der wichtigsten Bewilligungsklassen für ausländische Bürger:
- Ausweis G (für Grenzgänger): Für ausländische Bürger, die in der Schweiz arbeiten möchten, ohne ihren Wohnsitz in die Eidgenossenschaft zu verlegen. Weitere Informationen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/nicht_eu_efta/ausweis_g__grenzgaengerbewilligung.html
- Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung): Für ausländische Bürger, die sich langfristig für einen bestimmten Zweck in der Schweiz niederlassen möchten, mit oder ohne Erwerbstätigkeit.Weitere Informationen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b_eu_efta.html
- Ausweis C (Niederlassungsbewilligung): Für Personen, die seit 5 oder 10 Jahren in der Schweiz leben. Weitere Informationen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html
Geldwechselonline.ch kann zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten eine Kopie Ihrer Arbeitsbewilligung verlangen.
Einige Zollstellen haben eine bevorzugte Spur für Grenzgänger die Carpooling machen eingerichtet. Diese Spur kann durch Anbringen eines speziellen, kostenlosen Anhängers genutzt werden, der bei der Grenzpolizei beantragt werden muss.
Die bevorzugten Spuren sind nur an Arbeitstagen von 16:00 bis 19:00 Uhr aktiv und nur unter bestimmten Bedingungen nutzbar:
- Wer den Anhänger anbringt und die reservierte Spur benutzt, bestätigt selbst Grenzgänger zu sein. Er darf auch andere Grenzgänger im Auto mitnehmen, sofern alle im Besitz der Arbeitsbewilligung sind. Wenn Nicht-Grenzgänger befördert werden, ist es nicht gestattet, den Anhänger anzubringen und die bevorzugte Spur zu nutzen.
- Die Verwendung des Anhängers kommt einer Zollerklärung gleich: Wer ihn benutzt, darf keine Waren mit sich führen, deren Menge die geltende Zollfreimenge überschreitet.
Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren Leitfaden zum Reisen für Grenzgänger.
Die Gewerkschaften in der Schweiz
Gewerkschaften sind Sozialpartner und vertreten die Arbeitnehmer. Die größten Gewerkschaften in der Schweiz nach Mitgliederzahl sind zwei: Unia und Syndicom. Nachfolgend deren offizielle Websites:
https://unia.ch/de
https://syndicom.ch/ueber-syndicom/
Die Gewerkschaften bieten Schutz und Unterstützung für Grenzgänger in verschiedenen Bereichen: offensichtlich bei der Arbeit, aber auch bei rechtlichen Verfahren, Steuerberatung und vielem mehr.
Der Mitgliedsbeitrag für Unia variiert je nach Bruttolohn des Mitglieds: von mindestens 7,40 CHF pro Monat für Lehrlinge bis zu maximal 50,80 CHF pro Monat für diejenigen mit einem monatlichen Bruttolohn über 6.500 CHF.
Der Mitgliedsbeitrag für OCST beträgt 15-57 CHF pro Monat.
Der Mindestlohn in der Schweiz
Bis zum 18. November 2020 gab es kein Gesetz, das einen Mindestlohn in der Schweiz festlegte. Es gab und gibt jedoch immer noch Gesamtarbeitsverträge (GAV), die präzise Löhne und Arbeitsbedingungen festlegen, die im Einvernehmen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgearbeitet wurden. Mit dem Mindestlohngesetz vom November 2020 hat der Staatsrat beschlossen, dass die Bandbreite, innerhalb derer der kantonale Tessiner Mindestlohn variieren kann, zwischen 19,75 Franken pro Stunde und 20,25 Franken pro Stunde liegt. Dieser Wert ist nach Wirtschaftssektor differenziert.
Das Gesetz wird in 3 Phasen angewendet:
- Phase 1 (Umsetzung bis 31. Dezember 2021): Untergrenze 19.00 Fr. / Obergrenze 19.50 Fr.
- Phase 2 (Umsetzung bis 31. Dezember 2023): Untergrenze 19.50 Fr. / Obergrenze 20.00 Fr.
- Phase 3 (Umsetzung bis 31. Dezember 2024): Untergrenze 19.75 Fr. / Obergrenze 20.25 Fr.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die offizielle Seite des Kantons Tessin zum Mindestlohn. Für eine Lohnschätzung verweisen wir auf den Lohnrechner des SGB (Schweizerischer Gewerkschaftsbund).
Die Arbeitslosenkasse
Das Arbeitslosengeld für arbeitslose Grenzgänger in der Schweiz
Es gibt keine Unterscheidung in der Höhe des Arbeitslosengeldes für Grenzgänger in der Schweiz zu Arbeitnehmern in Deutschland. Ein Grenzgänger Schweiz erhält somit die gleiche Leistung an Arbeitslosengeld wie ein deutscher Arbeitnehmer.
Ein Grenzgänger Schweiz erhält bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Arbeitslosengeldzahlung in Höhe von 60 % des Nettogehaltes eines sozialversicherungspflichtigen Lohnes. Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes wird auf Basis mehreren Faktoren bestimmt. Als Grundlage für die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes wird Ihr Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen 12 Monate verwendet. Der Betrag wird hierfür durch 365 geteilt, um das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag zu ermitteln.
Davon werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das als Leistungsentgelt bezeichnet wird.
Arbeitslosigkeit bei Grenzgänger in der Schweiz
Als Grenzgänger in der Schweiz mit einem Ausweis G erhalten Sie ihr Arbeitslosengeld als Grenzgänger von dem Land, in dem sich ihr Hauptwohnsitz befindet. Die Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger ist gesetzlich geregelt und Sie haben als Grenzgänger keinerlei Nachteile. Möchten Sie wieder in der Schweiz arbeiten, können Sie die regionalen Schweizer Arbeitsvermittlungszentren und deren Dienste nutzen, um wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Hierfür ist das Arbeitsvermittlungszentren zuständig, in der ihre letzte Arbeitsstelle befindlich war.
Vorsorge: Die „Säulen“
Das Vorsorgesystem in der Schweiz unterscheidet sich stark vom deutschen. In der Eidgenossenschaft gilt die Drei-Säulen-Struktur. Was sind diese Säulen? Es handelt sich im Wesentlichen um 3 Beitragsbereiche, die in ihrer Summe die Rente oder die Vorsorge im Alter, bei Tod oder Invalidität darstellen.
Die drei Säulen sind wie folgt definiert:
- 1. Säule: Entspricht der staatlichen Vorsorge und soll die minimale Existenzsicherung für den Alltag gewährleisten. Die Einzahlung ist obligatorisch und jeder, der in der Schweiz lebt und arbeitet, muss in die 1. Säule einzahlen. Sie umfasst:
- Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Die Invalidenversicherung (IV)
- Die Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung (EO)
- Die Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- 2. Säule: Ist die berufliche Vorsorge (BVG, auch „Pensionskasse“) und soll sicherstellen, dass sich der Lebensstandard des Beitragszahlers nach Beendigung der Erwerbstätigkeit nicht ändert. Die Einzahlung ist obligatorisch. Sie umfasst:
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Unfallversicherung
- Krankentaggeldversicherung
- Freizügigkeitseinrichtungen
- 3. Säule: Hierbei handelt es sich um die private Vorsorge, die der Arbeitnehmer aufbauen kann, um sich einen noch „sorgenfreieren“ Lebensabend mit einem Lebensstandard ähnlich dem vor der Pensionierung zu sichern. Sie besteht aus:
- Gebundene Vorsorge 3a: Kapital, das langfristig gebunden ist und eine Steuerersparnis ermöglicht. Vorzeitige Bezüge sind nur unter besonderen Bedingungen möglich.
- Freie Vorsorge 3b: Kapital, das nicht langfristig gebunden ist und frei von gesetzlichen Beschränkungen für Einzahlungen, Rückkauf und Verfügbarkeit ist (die Mindestlaufzeit wird normalerweise im Vertrag vereinbart).
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über die drei Säulen auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Grenzgänger und Steuern. Was ist die Quellensteuer?
Im Falle des Grenzgängers ist die Quellensteuer ein Lohnabzug, den der Arbeitgeber vornimmt und an die Schweizer Steuerbehörden abführt. Es handelt sich um eine Steuer für diejenigen, die in der Schweiz arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen: im Wesentlichen Grenzgänger oder Arbeitnehmer mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz (mit Ausweis B oder L), die die Voraussetzungen für die Niederlassungsbewilligung noch nicht erfüllt haben.
Es ist somit Aufgabe des Arbeitgebers, die Quellensteuer beim zuständigen Steueramt anzumelden, wo der Arbeitnehmer in der Schweiz lebt, und, wenn er Grenzgänger ist, beim Amt des Arbeitsortes. Der Arbeitgeber muss auch die Quellensteuer berechnen und vom monatlichen Lohn des Arbeitnehmers abziehen und den Abzug auf der Lohnabrechnung und dem Lohnausweis ausweisen.
Berechnung der Quellensteuer
Die Berechnung der Quellensteuer erfolgt über Steuersätze und variiert von Kanton zu Kanton.
Für das Tessin steht ein praktischer Quellensteuerrechner des Kantons zur Verfügung, der unter dieser Adresse erreichbar ist.
Was ist die Grenzzone?
Die Grenzzone war ein genau definiertes geografisches Gebiet, das festlegte, wie Grenzgänger besteuert werden mussten.
Drittstaatsangehörigen kann eine Grenzgängerbewilligung erteilt werden, wenn diese bereits seit mindestens sechs Monaten in einer anerkannten Grenzzone in Deutschland wohnen und innerhalb der Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Zudem müssen auch sie mindestens einmal wöchentlich an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Für den Stellenantritt, Stellenwechsel und den Wechsel zur selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus einem Drittstaat einen arbeitsmarktlichen Vorentscheid des Amts für Wirtschaft.
Muss ein Grenzgänger die Krankenkasse in der Schweiz bezahlen?
Ja, die Krankenkasse ist in der Schweiz für alle obligatorisch, die dort arbeiten (einschließlich nicht erwerbstätiger Familienmitglieder).
Grenzgänger mit Ausweis G sind ab Beginn des Arbeitsvertrages verpflichtet, sich zu versichern und haben 3 Monate Zeit, sich einer Schweizer Krankenkasse anzuschließen.
Wer diese Frist ohne triftigen Grund überschreitet, kann von Amts wegen einer Krankenkasse zugewiesen werden und muss einen Zuschlag entrichten sowie für eventuelle medizinische Behandlungen bis zum erfolgten Beitritt selbst aufkommen.
Es gibt jedoch Sonderregelungen (Optionsrecht), die es Grenzgängern erlauben, sich in ihrem Wohnsitzland zu versichern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.
Bank: CHF-Konto und EUR-Konto
Ein regulär in der Schweiz angestellter Grenzgänger benötigt in der Regel ein Konto bei einem Schweizer Institut, ein Frankenkonto, um die Gutschrift des Gehalts zu erhalten. Insbesondere dient das Schweizer Konto dazu, eine Schweizer IBAN zu erhalten, die dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss.
Dies gilt für die meisten Fälle von Grenzgängerarbeit. Es gibt viele Banken, die kostengünstige Lösungen anbieten, um den Arbeitnehmern entgegenzukommen, die täglich die Grenze zur Eidgenossenschaft überqueren, um zu arbeiten.
Der Grenzgänger tut in der Regel nichts anderes, als die Schweizer Franken in Euro umzutauschen und sie dann auf sein Konto im Wohnsitzland zu überweisen.
Die am häufigsten gesuchten Merkmale für diese „Stützkonten“ (auch „Gehaltskonten“ genannt) sind niedrige Kontoführungsgebühren und das Fehlen von Bindungen und Aufschlägen. Kredit- oder Debitkarten können enthalten sein oder nicht, was für den Grenzgänger jedoch wenig Unterschied macht.
Der Währungswechsel von CHF zu EUR. Wie Sie Ihr Gehalt in Euro umtauschen
Es gibt verschiedene Lösungen, um CHF in EUR zu tauschen, aber die bequemste, gebührenfreie und mit einem äußerst vorteilhaften Kurs ist sicherlich Geldwechselonline.ch.
Warum? Finden Sie es selbst im kurzen Video unten heraus und lesen Sie hier, warum Sie mit uns tauschen sollten, wenn Sie in der Schweiz wohnen, Grenzgänger oder ein Unternehmen sind.
Im Vergleich zu traditionellen Wechsellösungen bietet der Online-Wechsel mehrere Vorteile:
- Es ist sicher: Sie müssen kein physisches Geld transportieren, alles wird über Überweisungen abgewickelt.
- Es ist schnell: Oft vergehen nicht mehr als 24–48 Stunden, bis das umgetauschte Geld eingeht.
- Es ist bequem: Sie erledigen es von zu Hause oder vom Telefon aus… wann und wie Sie möchten. Keine Warteschlangen am Schalter.
- Es ist günstig: Die Gebühren sind null, und Sie sehen sofort, wie viel Sie in EUR erhalten.
Sicherlich können Sie auch bei der Schweizer Bank wechseln, bei der sich Ihr Gehaltskonto befindet, aber der Wechselkurs ist fast immer ungünstig, und für das „Überweisen“ des Geldes außerhalb der Eidgenossenschaft können Überweisungsgebühren anfallen.
Bargeld abheben und zu Wechselstuben gehen ist eine weitere klassische Option, erfordert jedoch Zeitaufwand und das Mitführen einer beträchtlichen Geldmenge.
Wenn wir an die jüngste Geschichte denken, kann es im Falle von Lockdowns oder anderen restriktiven Maßnahmen kompliziert sein, zu einem Bankschalter zu gehen.
Lesen Sie, warum Sie mit Geldwechselonline.ch wechseln sollten, wenn Sie Grenzgänger sind.
Die Überweisung vom Schweizer Konto auf das deutsche Konto
Obwohl die Schweiz Teil des SEPA-Raumes ist, wird eine Überweisung von und in die Eidgenossenschaft nicht wie eine Inlandsüberweisung behandelt, da wir uns außerhalb der Europäischen Union befinden.
Die SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein von der EU gewünschter Raum, innerhalb dessen alle Überweisungen unter 50.000 Euro als Zahlungsart vereinheitlicht und in Bezug auf Gebühren von den teilnehmenden Staaten wie eine Inlandsüberweisung behandelt werden.
Wie erwähnt, gehört die Schweiz zum SEPA-Raum, aber ihre Zugehörigkeit außerhalb der Europäischen Union führt dazu, dass einige Banken Überweisungsgebühren erheben, als handele es sich um eine Extra-SEPA-Operation. Jede Bank hat ihre eigenen Regeln, und es gibt keine gemeinsamen Regulierungen in dieser Hinsicht.
Wenn Sie eine Überweisung in Franken auf ein deutsches Euro-Konto tätigen, fallen Gebühren an: natürlich für die Überweisung, aber auch für den Währungswechsel.
Kurz gesagt, ein weiterer Grund, Geldwechselonline.ch zu bevorzugen: Sobald die Wechselanfrage gestellt wurde, ändern sich die Zahlen nicht, und es ist klar ersichtlich, wie viel gesendet und wie viel empfangen wird. Ohne versteckte Gebühren für die Überweisung.
Die Autobahnvignette in der Schweiz
Um das Schweizer Autobahnnetz und die gebührenpflichtigen Straßen befahren zu dürfen, ist der Kauf und das Anbringen der sogenannten Vignette obligatorisch.
Es handelt sich um einen Aufkleber, dessen Farbe jedes Jahr wechselt und der unbedingt am Fahrzeug angebracht werden muss, das in der Schweiz verkehren soll.
Es gibt genaue Richtlinien, wo die Vignette angebracht werden muss. Zum Beispiel bei einem Personenkraftwagen an der Innenseite der Windschutzscheibe am linken Rand (Fahrerseite) oder hinter dem Innenspiegel.
Dies dient natürlich dazu, den Polizeibeamten eine eventuelle Kontrolle zu erleichtern.
Die Vignette ist auf Autobahnen und Nationalstraßen 2. Ordnung für alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen obligatorisch.
Wo kauft man sie? Direkt beim Zoll, verschiedenen Automobilclubs, Grenztankstellen und bei der Schweizer Post.
Die Kosten? Wie in den Vorjahren, immer noch 40 CHF (ca. 42 Euro) für ein Jahr Gültigkeit. Es gibt keine Vignetten mit unterschiedlicher Dauer, wie zum Beispiel in Österreich.
Die Vignette ist bis zum 31. Januar des auf das Kaufjahr folgenden Jahres gültig. Zum Beispiel ist die Vignette von 2026 bis zum 31. Januar 2027 gültig.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Eidgenossenschaft.
Ist es möglich, in der Schweiz eine Hypothek für den Kauf eines Hauses in Deutschland zu beantragen?
Ja, es ist möglich, eine Hypothek in der Schweiz für den Kauf eines Hauses in Deutschland zu beantragen. Es ist oft vorteilhaft, eine Hypothek in Franken aufzunehmen, da die angebotenen Zinssätze für Kunden seit Jahren niedriger sind: Für jemanden, der sein Einkommen in Franken bezieht, wie ein Grenzgänger, ist die Ersparnis vorhanden und nicht zu vernachlässigen. Wer hingegen ein Einkommen in Euro hat, wird aufgrund des Wechselkurses keinen besonderen Vorteil bei der Beantragung einer Hypothek in der Schweiz finden.
Offensichtlich gewähren nicht alle Banken sie: Oft sind es die Filialen in der Grenzregion, die Erfahrung in diesem Bereich haben und somit auch Grenzgängern Hypotheken anbieten können. Solche Hypotheken werden selbstverständlich in Schweizer Franken ausgezahlt und wenden Zinssätze in Franken an: Es ist daher unerlässlich, sich über den Franken/Euro-Wechselkurs zu informieren, um zu beurteilen, ob es sich tatsächlich lohnt, eine Hypothek in Schweizer Währung zu beantragen.
Es muss auch über das gewährte Höchstkapital, den Zinssatz, den Tilgungsplan und die Exposition gegenüber dem Wechselkurs EUR/CHF nachgedacht werden. Es wird immer empfohlen, eine vorläufige Beratung durch einen Steuer- und Finanzberater einzuholen.