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Rechtsgrundlage

Die Firma ELP SA ist ein zugelassener Finanzintermediär. Alle in der Schweiz ansässigen Finanzintermediäre müssen sich für die Ausübung ihrer Tätigkeit einer Selbstregulierungsorganisation anschließen oder eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde einholen. ELP SA ist dem OAD PolyReg angeschlossen. PolyReg ist ein von der Schweizerischen Eidgenossenschaft anerkannter Verein als Selbstregulierungsorganisation (VV) im Sinne von Art. Art. 24 des Geldwäschereigesetzes (GwG). Der Verein erfüllt die gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben gegenüber seinen Tochtergesellschaften nach Maßgabe seines Reglements und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Das Unternehmen verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für mögliche Vermögensschäden bis zum 1.5 Millionen Schweizer Franken, ausgegeben von der Versicherungsgesellschaft Lloyd's of London.

Finanztreuhänder- und Börsenlizenzen

Von der Aufsichtsbehörde erteilte Genehmigungen zur Ausübung von Treuhandberufen

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