Im Grenzstreit zwischen Italien und der Schweiz ist ein neues Kapitel aufgeschlagen worden. Diesmal sind es die Bürgerinnen und Bürger der Eidgenossenschaft, die in Italien einkaufen gehen. Das Eidgenössische Finanzdepartement ist einer Motion der Finanzkommission des Nationalrats gefolgt und hat den Freibetrag für den Einkauf von Waren für den privaten Gebrauch im grenzüberschreitenden Verkehr auf 150 Franken pro Person gesenkt. Bisher lag der Freibetrag bei 300 Franken.
Die neue Freigrenze wird am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Die Mehrheit der Kantone unterstützte den Vorschlag, wobei das Tessin eine eher ablehnende Haltung einnahm. Die beschlossene Freibetrags Quote liegt unter dem Antrag des Ständerats, der eine Begrenzung der Franchise auf 100 Franken bevorzugt hätte.

Die Auswirkungen der neuen Franchise
Mit der Senkung des Freibetrags für grenzüberschreitende Einkäufe verfolgt die Schweiz ein klares Ziel: Sie will den Einkaufstourismus eindämmen. Der Bund geht davon aus, dass zumindest ein Teil dieser Einkäufe im Inland getätigt wird, was sowohl zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft als auch zur Erhöhung der Steuereinnahmen beiträgt. Ab einem Betrag von 150 Franken muss der Käufer einen Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent entrichten. Das bedeutet, dass bei einem Gegenwert von 300 Franken die zu entrichtende Mehrwertsteuer bisher 0 betrug, ab dem 1. Januar aber 12,15 Franken betragen wird.
Der Haupteinwand gegen die Steueränderung betrifft die Auswirkungen, die sie auf die Sparfähigkeit der in den Grenzregionen lebenden Menschen haben könnte.
Die Reaktion von Italien nach einem Jahr
Die Anpassung des Selbstbehalts für getätigte Einkäufe ist eine Reaktion auf die Änderung der steuerfreien Einkäufe, die Italien ab Anfang 2024 einführt. Bei dieser Gelegenheit wurde der Schwellenwert für die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Einkäufe von Nicht-EU-Personen von zuvor 154,90 EUR auf 70 EUR gesenkt. Mit anderen Worten: Seit Anfang des Jahres genügt es, mehr als 70 EUR auszugeben, um steuerfrei einzukaufen. Zuvor lag die zu überschreitende Grenze bei 154,90 EUR.
Wie viel Tax Free bekommt man in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2020 können nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr für den liefernden Händler führen.
Die Verabschiedung des neuen Schwellenwerts, der von den italienischen Händlern gefordert wurde, um eine Angleichung an die anderen Länder der Eurozone zu erreichen, war der Auslöser für die Schweizer Konsultation über die Senkung des Freibetrags, die später Wirklichkeit wurde.
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